Algemeine Informationen zum Pflegegrad

Kurz erklärt: alles rund um den Pflegegrad

SenioAngel Betreuungskräfte
Eine Pflegekraft liest einem älteren Mann aus einem Buch vor

Interesse an unseren Dienstleistungen?

Bleiben Sie informiert – völlig kostenlos! Tragen Sie einfach Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse ein. Sobald unser Service startet, erhalten Sie sofort eine Benachrichtigung – selbstverständlich kostenfrei. Als Dankeschön sichern Sie sich zusätzlich einen exklusiven Willkommens-Bonus, den nur unsere Frühinteressenten bekommen.

Leistungen für die Pflege bei Pflegegrad 1

Pflege-Wohnberatung
Entlastungsbetrag
(131,- €)
Pflegehilfsmittel
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
(4.180,- €)
Pflegegrad 1

1

Pflegegeld
Pflegekurs
Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Leistungen für die Pflege bei Pflegegrad 2

Entlastungsbetrag
(131,- €)
Pflegesachleistung
(ambulanter Pflegedienst)
(796,- €)
Kombinationsleistungen
Tages- oder Nachtpflege
(721,- €)
Kurzzeitpflege
(1.854,- €)
Verhinderungspflege
(1.685,- €)
Individueller Betreuungsmix
Pflegegeld
(347,- €)
Pflegegrad 2

2

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
(4.180,- €)
Umwandlungsanspruch
Pflegehilfsmittel
Pflege-Wohnberatung
Pflegekurs
Ambulante Betreuungsdienste
Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Leistungen für die Pflege bei Pflegegrad 3

Entlastungsbetrag
(131,- €)
Pflegesachleistung
(1.497,- €)
Kombinationsleistungen
Tages- oder Nachtpflege
(1.357,- €)
Kurzzeitpflege
(1.854,- €)
Verhinderungspflege
(1.685,- €)
Individueller Betreuungsmix
Pflegegeld
(599,- €)
Pflegegrad 2

3

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
(4.180,- €)
Umwandlungsanspruch
Pflegehilfsmittel
Pflege-Wohnberatung
Pflegekurs
Ambulante Betreuungsdienste
Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Leistungen für die Pflege bei Pflegegrad 4

Entlastungsbetrag
(131,- €)
Pflegesachleistung
(1.859,- €)
Kombinationsleistungen
Tages- oder Nachtpflege
(1.685,- €)
Kurzzeitpflege
(1.854,- €)
Verhinderungspflege
(1.685,- €)
Individueller Betreuungsmix
Pflegegeld
(800,- €)
Pflegegrad 4

4

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
(4.180,- €)
Umwandlungsanspruch
Pflegehilfsmittel
Pflege-Wohnberatung
Pflegekurs
Ambulante Betreuungsdienste
Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf

Leistungen für die Pflege bei Pflegegrad 5

Entlastungsbetrag
(131,- €)
Pflegesachleistung
(2.299,- €)
Kombinationsleistungen
Tages- oder Nachtpflege
(2.085,- €)
Kurzzeitpflege
(1.854,- €)
Verhinderungspflege
(1.685,- €)
Individueller Betreuungsmix
Pflegegeld
(990,- €)
Pflegegrad 4

5

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
(4.180,- €)
Umwandlungsanspruch
Pflegehilfsmittel
Pflege-Wohnberatung
Pflegekurs
Ambulante Betreuungsdienste
Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger
Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
SenioAngel Betreuungskräfte

Zweck eines Pflegegradrechners

Ein Pflegegradrechner hilft:

Pflegebedürftigen oder Angehörigen, den voraussichtlichen Pflegegrad (1 bis 5) einzuschätzen,sich auf die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) vorzubereiten, und eine erste Orientierung über mögliche Leistungen (Pflegegeld, Pflegesachleistungen, etc.) zu bekommen.

Der Rechner basiert auf dem offiziellen Begutachtungsverfahren (NBA – Neues Begutachtungsassessment), das seit 2017 gilt.

Er fragt in der Regel verschiedene Lebensbereiche ab, z. B.:

  • Mobilität (z. B. kann die Person alleine aufstehen oder sich bewegen?)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z. B. Orientierung, Verständnis, Gespräche führen)
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z. B. nächtliche Unruhe, Aggressivität, Ängste)
  • Selbstversorgung (z. B. Körperpflege, Essen, Anziehen)
  • Umgang mit krankheitsbedingten Anforderungen (z. B. Medikamente, Arztbesuche)
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Die Antworten ergeben eine Punktzahl (0–100 Punkte), die dann in einen Pflegegrad umgerechnet wird.

  • Pflegegrad 1 : 12,5 bis 19 Punkte – Geringer Unterstützungsbedarf
  • Pflegegrad 2 : 20 bis 39 Punkte – Anhaltender Bedarf an Unterstützung
  • Pflegegrad 3 : 40 bis 60 Punkte – Erheblicher Unterstützungsbedarf
  • Pflegegrad 4 : 61 bis 85 Punkte – Schwerer Unterstützungsbedarf
  • Pflegegrad 5 : 86 bis 100 Punkte – Schwerster Unterstützungsbedarf

Ein Pflegegradrechner ist keine offizielle Begutachtung.

Er bietet nur eine Richtlinie, um zu wissen, was beim MD-Begutachtungstermin zu erwarten ist.

Die endgültige Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder Medicproof (bei Privatversicherten).

Gut vorbereitet auf den Begutachtungstermin

Tipp: Mit guter Vorbereitung wird der Termin leichter und das Ergebnis genauer

Vor dem Termin

Termin bestätigen: Prüfen Sie den Termin und stellen Sie sicher, dass eine Pflegeperson oder ein Angehöriger anwesend sein kann.

Unterlagen bereitlegen: Sammeln Sie Arztberichte, Medikamentenlisten, Krankenhaus- oder Reha-Berichte und ggf. Pflegeprotokolle.

Pflegealltag dokumentieren: Notieren Sie, bei welchen Tätigkeiten Hilfe benötigt wird – z. B. beim Aufstehen, Essen, Waschen oder Toilettengang.

Hilfsmittel auflisten: Schreiben Sie auf, welche Hilfsmittel genutzt werden, etwa Rollator, Duschstuhl oder Pflegebett.

Tipp bei Pflegehöherstufung: Zeigen Sie dem Gutachter frühere Gutachten oder Bescheide – so kann der aktuelle Pflegebedarf besser mit dem bisherigen Verlauf verglichen werden.

Während des Termins

Ehrlich bleiben: Beschreiben Sie den Alltag so, wie er wirklich ist – auch die schwierigen Momente zählen.

Pflegeperson einbeziehen: Angehörige oder Pflegedienste können wichtige Beobachtungen ergänzen.

Keine Routine vortäuschen: Tun Sie nicht so, als ginge alles leichter als in Wirklichkeit – der Gutachter soll den tatsächlichen Bedarf erkennen.

Nach dem Termin

Eindrücke notieren: Halten Sie kurz fest, wie der Termin verlaufen ist und welche Punkte besprochen wurden.

Bescheid prüfen: Wenn das Ergebnis kommt, vergleichen Sie es mit Ihren Aufzeichnungen.

Bei Unklarheiten: Sie können innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, falls Sie den Pflegegrad für zu niedrig halten.

Unser Tipp zum Schluss

Eine ehrliche und sorgfältige Vorbereitung sorgt dafür, dass Ihr tatsächlicher Pflegebedarf vollständig erfasst wird – und Sie den Pflegegrad erhalten, der wirklich zu Ihrer Situation passt.

SenioAngel Betreuungskräfte

Schritt-für-Schritt zum Pflegegrad

Pflegekasse informieren

Melden Sie sich zunächst bei der zuständigen Pflegekasse und stellen Sie einen Antrag auf Pflegeleistungen. Das geht unkompliziert per Telefon, E-Mail oder Brief – ein formloser Antrag reicht für den Anfang aus.

Antragsformular ausfüllen

Nach dem Antrag erhalten Sie ein Formular – füllen Sie es möglichst genau aus, damit Ihr Pflegebedarf richtig eingeschätzt wird.

Termin zur Begutachtung

Ein Gutachter des MDK (bei gesetzlich Versicherten) oder von Medicproof (bei privat Versicherten) vereinbart mit Ihnen einen Termin zur Begutachtung bei Ihnen zu Hause.

Begutachtung vor Ort

Beim Termin bewertet der Gutachter, wie selbstständig die Person im Alltag ist – etwa bei Mobilität, Kommunikation, Verhalten, Selbstversorgung, Haushalt und sozialen Kontakten. Tipp: Das sind die Module, die auch im Pflegegradrechner aufgeführt sind.

Entscheidung der Pflegekasse

Die Pflegekasse entscheidet anhand des Gutachtens über den Pflegegrad und informiert Sie schriftlich. Vergleichen Sie das Ergebnis mit Ihren eigenen Notizen vom Gutachtertermin.

Widerspruch einlegen

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wurde oder Sie mit dem Pflegegrad nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen.

Kostenlose Pflegegrad-Widerspruchsvorlage herunterladen

Algemeine Informationen zum Pflegegrad

Wissen, das stärkt – für mehr Sicherheit und Vertrauen in der Pflege

Newsletter

Newsletter

Bleiben Sie informiert