Widerspruch gegen Pflegegradbescheid

Pflegegrad-Widerspruch einfach erklärt

Widerspruch gegen Pflegegradbescheid

Schritt 1: Fristgerecht einreichen

Die Frist für den Widerspruch beträgt einen Monat ab Zustellung des Bescheids. Fehlt im Schreiben die Rechtsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr. Verwenden Sie im Zweifel das Datum des Poststempels und bewahren Sie das Schreiben gut auf.

Tipp: Senden Sie den Widerspruch rechtzeitig – per Post, Fax oder E-Mail. Eine ausführliche Begründung können Sie später nachreichen.

Wichtig: Nach Ablauf der Frist gilt der Bescheid als rechtskräftig. Eine Änderung ist dann erst nach sechs Monaten mit einem neuen Antrag möglich – außer bei einer deutlichen Verschlechterung des Gesundheitszustands, z. B. nach einem Schlaganfall.

Schritt 2: Widerspruch begründen

Gehen Sie das Gutachten sorgfältig durch:

  • Wurden alle Einschränkungen korrekt erfasst?
  • Fehlen medizinische Unterlagen?
  • Stimmen Ihre Notizen mit dem Bericht überein?
  • Beschreiben Sie in Ihrer Begründung, warum die Einstufung nicht zutreffend ist und welche Punkte fehlen oder falsch bewertet wurden – hilfreiche Tipps dazu finden Sie im nächsten Abschnitt.

Tipp: Prüfen Sie auch die Punktebewertung im Gutachten:

  • Pflegegrad 1: ab 12,5 P
  • Pflegegrad 2: ab 27 P
  • Pflegegrad 3: ab 47,5 P
  • Pflegegrad 4: ab 70 P
  • Pflegegrad 5: ab 90 P

Ein kleiner Rechenfehler kann bereits einen falschen Pflegegrad bedeuten.

Schritt 3: Fachliche Unterstützung nutzen

Holen Sie sich Rat von:

  • einer Pflegeberatung (§ 37.3 SGB XI)
  • Haus- oder Fachärzten
  • Pflegekräften aus einem ambulanten Dienst

Diese Fachleute können das Gutachten prüfen und bei der Formulierung helfen.

Schritt 4: Wiederholungsbegutachtung

Nach dem Widerspruch folgt meist eine erneute Begutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof. Bereiten Sie sich gut vor – mit Notizen, Attesten und einer ehrlichen Schilderung der Alltagssituation.

Schritt 5: Wenn der Widerspruch abgelehnt wird

Bleibt der Widerspruch ohne Erfolg, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei, nur Anwaltskosten können anfallen. Ein Fachanwalt für Sozialrecht kann prüfen, ob sich eine Klage lohnt – auch bis zu vier Jahre rückwirkend.

Kostenlose Vorlage

Hier stellen wir Ihnen eine kostenlose Vorlage zur Verfügung, die Sie ganz einfach ausfüllen können. Kostenlose Online-Vorlage für den Pflegegrad-Widerspruch

Wichtige Tipps für die Begründung beim Widerspruch

Für einen erfolgreichen Widerspruch ist eine gute Begründung wichtig. Hier sind einige Tipps, die Ihnen helfen:

Gutachten prüfen:

Vergleichen Sie das Gutachten des MD mit der tatsächlichen Pflegesituation und notieren Sie Abweichungen.

Alltag als Beleg:

Führen Sie konkrete Beispiele an – etwa Unterstützung beim Waschen oder die regelmäßige Nutzung eines Rollators.

Pflegetagebuch führen:

Ein detailliertes Pflegetagebuch kann die benötigte Pflege und den Hilfebedarf gut dokumentieren und ist ein starkes Beweismittel.

Hilfe suchen:

Bei Schwierigkeiten können Sie sich an Pflegeberatungsstellen, Pflegestützpunkte oder einen Anwalt für Sozialrecht wenden.

Wichtiger Hinweis

  • Postversand per Einschreiben mit Rückschein (empfohlen, da Sie einen sicheren Nachweis über den fristgerechten Eingang erhalten)
  • Versand per Fax mit Sendeprotokoll (das Protokoll dient als offizieller Eingangsbeleg)
  • Persönliche Abgabe bei der Pflegekasse (lassen Sie sich unbedingt eine schriftliche Empfangsbestätigung geben)
  • Wichtig: Eine telefonische oder elektronische Einreichung (E-Mail, Online-Formular) ist nicht zulässig.

Kostenlose Online-Vorlage für Ihren Pflegegrad-Widerspruch

Widerspruch gegen Pflegegradbescheid erstellen

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Ihre Angaben (Absender)
Empfänger (Versicherung/Krankenkasse)
Bezugsdaten zum Bescheid

Wichtige Hinweise zum Widerspruch

Frist beachten: Widerspruch muss innerhalb von 4 Wochen eingereicht werden

Begründung nachreichen: Detaillierte Begründung kann später folgen

Einsicht beantragen: MDK-Gutachten anfordern

Rechtsgrundlage: § 25 Abs. 1 SGB X

FAQ's

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Widerspruch gegen den Pflegegradbescheid

Legen Sie innerhalb von einem Monat schriftlich Widerspruch bei Ihrer Pflegekasse ein. Falls Sie das Gutachten noch nicht erhalten haben, fordern Sie es gleichzeitig an.

Ein formloses Schreiben genügt. Geben Sie an, dass Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind und nennen Sie Ihre Versichertennummer. Die ausführliche Begründung können Sie nachreichen.

Sie haben einen Monat ab Zustellung des Bescheids Zeit. Fehlt die Rechtsbelehrung, verlängert sich die Frist auf ein Jahr.

Der Widerspruch kann von der pflegebedürftigen Person selbst oder von Bevollmächtigten, gesetzlichen Betreuern oder Anwälten eingereicht werden.

Ja, eine Begründung erhöht die Erfolgschancen. Beschreiben Sie, welche Einschränkungen oder medizinischen Befunde im Gutachten nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

Gehen Sie das Gutachten Punkt für Punkt durch. Notieren Sie, wo Abweichungen zu Ihrer tatsächlichen Pflegesituation bestehen, und fügen Sie ärztliche Unterlagen oder Notizen hinzu.

Kostenlose Hilfe erhalten Sie bei Pflegeberatungen (§37.3 SGB XI), Pflegestützpunkten, Sozialverbänden (z. B. VdK, SoVD) oder bei Ihrer Krankenkasse.

Die Pflegekasse hat in der Regel <strong>bis zu drei Monate Zeit</strong>, um über Ihren Widerspruch zu entscheiden.

Häufig folgt eine Wiederholungsbegutachtung durch den Medizinischen Dienst oder Medicproof. Auf dieser Basis wird dann neu entschieden.

Sie können innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen. Das Verfahren ist gerichtskostenfrei, nur Anwaltskosten können entstehen.

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